Brief von der Bundeswehr & Co.: Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt stoppen
Bestimmte Institutionen wie Parteien, Bundeswehr oder auch öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften können bei den Meldeämtern Adressen von deutschen Staatsbürgern nachfragen. Beispielsweise fragt so die Bundeswehr nach allen Namen und Adressen von Staatsbürgern, die gerade volljährig geworden sind. Als Konsequenz bekommen diverse 18-Jährige jedes Jahr Post mit Werbung für einen Armeedienst. Auch Wahlwerbung von Parteien wird über diesen Weg versendet.
Derartige Institutionen haben im Bundesmeldegesetz die Möglichkeit zur privilegierten Datenabfrage. Darüber hinaus kann jeder mit einem berechtigten Interesse, dann gegen eine Gebühr, Adressdaten von den Meldeämtern anfordern, beispielsweise reicht als Erklärung schon, dass man ein Klassentreffen organisieren möchte.
Vielen ist dies nicht bewusst, daher wird ein per Gesetz möglicher Widerspruch gegen die Datenweitergabe oftmals nicht genutzt. Der Widerspruch muss zudem rechtzeitig erfolgen, da zum Beispiel die Daten an die Bundeswehr immer zum 31. März des Vorjahres rausgeht.
Für einen Widerspruch muss man nicht zwangsläufig beim Amt erscheinen, oftmals gibt es die kostenfreien Anträge auch im Internet über die Portale der Meldeämter. Auch die Verbraucherzentrale bietet ein Musterformular an. Beispielsweise informieren die Berliner Meldeämter über das Widerspruchsrecht, bieten selbst aber keinen Vordruck an.