Berliner Smartphone-ÖPNV-Tickets mit 60-Sekunden-Sperre
Im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) werden mittlerweile Smartphone-Tickets verkauft, die einer 60-Sekunden-Sperre unterliegen. Dieser 60-Sekunden-Counter löst den alten 2-Minuten-Counter ab. Das besondere liegt allerdings in der Handhabung der Counter. Der 2-Minuten-Counter war nur zu Orientierung für Kontrollpersonal gedacht. Das Ticket war sofort gültig.
Der 60-Sekunden-Counter hingegen sperrt die Anzeige des QR-Codes. Nach dem Kauf muss der Fahrgast erst einmal warten, bevor ein Fahrzeug betreten werden darf. Das unterscheidet die Smartphone-Tickets von Papierfahrscheinen. Der Kauf eines Smartphone-Tickets im Fahrzeug gilt als Schwarzfahrt, in Deutschland eine Straftat. Papierfahrscheine dürfen hingegen im Fahrzeug gekauft oder entwertet werden.
Die Papierfahrscheine haben hier deutliche Vorteile. Oft gibt es über den Stempel bei Entwertung einige Minuten mehr als Fahrzeit. Alternativ kommt die Zeit dazu, die beim Kauf benötigt wird. Das Smartphoneticket muss hingegen vorher gekauft werden. Bei unübersichtlichen Stellen, etwa wenn der Bus um die Ecke kommt, auch auf Verdacht. Verspätet sich der Bus und ist das nicht korrekt dokumentiert, hat das gegebenenfalls Nachteile.
Einige Apps können noch nicht mit der 60-Sekunden-Regel umgehen
Die 60-Sekunden-Regel gilt aber nicht für jeden Fahrscheinkauf. Das hat technische Gründe. Die BVG-Ticket-App (U-Bahn sowie die meisten Straßenbahnen und Busse in Berlin) hat das System etwa am 6. April eingeführt. Das gilt aber nur für diese Ticket-App. Die Deutsche Bahn führte es am 12. April ein. Die reguläre BVG-Fahrinfo-App bekommt das Update erst im Mai. Hier gilt also weiter: Das Ticket ist sofort gültig und ein 2-Minuten-Counter ist aktiv.
Für die App des Verkehrsverbundes, die erst im April aktualisiert wurde, gibt es noch nicht mal ein konkretes Datum. Angekündigt ist derzeit nur grob das zweite Halbjahr 2022.
Bundesweit ist der 2-Minuten-Counter oft in die Diskussion gekommen. Obwohl die Bedingungen eindeutig sind, gab es immer wieder Fälle, dass Fahrgästen eine Erschleichung einer Dienstleistung vorgeworfen wurde, weil der 2-Minuten-Counter noch nicht abgelaufen war. Oft wusste das Kontrollpersonal nicht, was der 2-Minuten-Counter bedeutet. Der Counter ist eigentlich nur dazu da, herauszufinden, ob jemand offensichtlich verbotenerweise in einem Fahrzeug ein digitales Ticket gekauft hat.
Technisch gesehen gibt es dafür keinen Grund. Sowohl die Abfahrzeiten von Fahrzeugen als auch Handytickets können sekundengenau erfasst respektive ausgestellt werden. Wie das gehandhabt wird, entscheidet jeder Verkehrverbund selbst.
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