Bericht: Steuerrechtliche Änderungen für Garantieerweiterungen in Deutschland
Garantieerweiterungen können ab dem 1. Januar 2023 zu einer Stolperfalle werden, darauf macht Channelpartner in einem Bericht aufmerksam. Denn: Die Erweiterungen von Garantieleistungen sind in Deutschland nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums wie Versicherungen zu besteuern, so Channelpartner. Die Abführung einer Umsatzsteuer ist hingegen nicht zulässig.
Für Handel und Kunden sorgt das für eine Umstellung. Wer etwa sein beruflich genutztes Notebook zusätzlich mit einem Garantiepaket absichert, der kann keinen Vorsteuerabzug mehr nutzen. Den gibt es bei Versicherungssteuern nicht, was beachtet werden muss. Doch das gilt nicht für alle Garantieerweiterungen, zumindest umgangssprachlich gesehen. Denn Vollwartungsverträge unterliegen – auch wenn sie Garantieleistungen erweitern – weiterhin der Umsatzsteuer. Allerdings weiß man in der Branche auch nicht, wie die Unterschiede definiert sind.
Channelpartner zufolge sorgt das im Handel für allerhand Verwirrungen. Manch einer denkt sogar, dass IT-Anbieter zu Versicherungsvermittlern werden. Channelpartner hat versucht, bei den Herstellern anzufragen, doch die geben sich offenbar wortkarg. Die Problematik selbst soll schon seit Mitte 2021 bekannt sein, wie Channelpartner aus informierten Distributionskreisen erfahren hat.
Manch ein Hersteller, vor allem aus dem Druckerbereich, hat aber schon reagiert. Garantieerweiterungen werden ab dem 1. Januar 2023 einfach gar nicht mehr verkauft. Offenbar eine Notlösung, um Zeit zu gewinnen. Die abwartende Haltung mancher liegt auch daran, das Hersteller wie HP die Rechtslage nicht als gesichert einschätzen.
Andere bieten "Nachfolgeprodukte" an, die die neuen Vorgaben erfüllen. Brother verkauft ab 2023 etwa keine Garantieerweiterungen mehr, sondern "Full Service Packs". Die gibt es jedoch erst ab Ende Januar 2023.
Im Einzelhandel für Endkunden kann das anders aussehen. Die Plusgarantie von Media Markt etwa wird in Kooperation mit Zurich Versicherungen angeboten und gilt von vornherein als Versicherung. Diese PAkete unterscheiden sich gegebenenfalls von den Care-Paketen, die viele Notebookhersteller vor allem im Profisegment etwa selbst anbieten.
Zu beachten ist, dass dies nur die (freiwillige) Garantie der Hersteller betrifft, die etwa bei professionellen Notebooks mitunter auf bis zu fünf Jahre erweitert werden kann. Die Gewährleistung ist davon nicht betroffen.