Balkonkraftwerke: Installation wird erheblich einfacher, Vermieter und Eigentümer müssen gute Begründungen gegen Installation bringen
Balkonkraftwerke erlauben es auf sehr einfache Weise, die eigenen Stromkosten je nach konkreten Aufstellungsbedingungen doch erheblich zu reduzieren. Einfach bezieht sich dabei auf die technische Dimension: So sind die Solarzellen nur zu befestigten und mit dem Wechselrichter zu verbinden, dieser wird dann über einen Schuko-Stecker an das Stromnetz angeschlossen. Die rechtliche Dimension kann sich aber komplizierter darstellen: So konnten etwa Vermieter oder auch Eigentümerversammlungen die Installation von Balkonkraftwerken unterbinden.
Damit dürfte sehr bald Schluss sein: Konkret hat der Bundestag Änderungen im für Besitzer einer Eigentumswohnung relevanten Wohnungseigentumsrecht und dem Mietrecht vorgenommen. Grundsätzlich müssen Mieter von ihrem Vermieter oder Eigentümer von der Eigentümerversammlung für bauliche Änderungen eine entsprechende Genehmigung einholen. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen. Diese privilegierten Maßnahmen setzen sozusagen den Vermieter oder die Eigentümerversammlung unter Zugzwang: So müssen Vermieter oder Eigentümerversammlung triftige Gründe vorweisen können, die gegen die Durchführung einer privilegierten Maßnahme sprechen.
Bislang wurden als privilegierte Maßnahmen Umbauten zur Nutzung der Wohnung durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden von Elektrofahrzeugen, dem Einbruchsschutz und dem Breitband-Anschluss angesehen. Mit den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen werden in Zukunft auch Maßnahmen, die „der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte“ dienen, als privilegierte Maßnahmen angesehen.
Im Resultat dürften die Gesetzesänderungen dem Stand von Nutzern eines Balkonkraftwerks stark zugutekommen. Aktuell völlig unklar ist, was Gerichte denn als triftige Gründe gegen die Nutzung eines Balkonkraftwerkes ansehen könnten. In der Rechtsprechung ist der Begriff der Angemessenheit relevant, so wäre etwa denkbar, dass Balkonkraftwerke möglichst wenig invasiv und eher durch Klemmen als durch Bohrungen angebracht werden müssen.
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Quelle(n)
Bundestag, Bild von Franz Bachinger auf Pixabay