Balkonkraftwerke: Erleichterungen für Mieter und Wohungseigentümer und weniger Bürokratie beschlossen
Balkonkraftwerke sind inzwischen zu günstigen Preisen erhältlich und sind einfach zu installieren. Konkret ist im besten Fall lediglich die Montage des Balkonkraftwerks und das Einstecken des angeschlossenen Wechselrichters in eine übliche Steckdose nötig. Nutzer eines Balkonkraftwerks profitieren dabei zwar nicht von der Einspeisung und verschenken so - ohne spezielle Systeme - elektrische Energie, allerdings ist der Anschluss in vielen Fällen eben problemlos in kompletter Eigenleistung mögliche.
Mieter und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften können allerdings auf Probleme stoßen - nämlich, wenn die Montage eines Balkonkraftwerks verboten wird. Grundsätzlich ist es Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften erlaubt, die Durchführung baulicher Veränderungen an der Mietsache oder auch einer eigenen Wohnung zu verhindern.
Bei sogenannten privilegierten Maßnahmen hat der Mieter allerdings gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf die Duldung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter, wenn sie der Barrierefreiheit, dem Laden von E-Autos und dem Einbruchsschutz dienen. Auch die Installation eines Balkonkraftwerks soll einem Entwurf der Bundesregierung zufolge in Zukunft auch als privilegierte Maßnahme gelten. Allerdings hätten Vermieter und die Eigentümergemeinschaft nach wie vor ein Mitspracherecht, eine bundesweite Erlaubnis zur Montage eines Balkonkraftwerkes bedeutet die Änderung der Gesetzeslage nicht.
Vereinfachungen soll es auch in Bezug auf die Anmeldung in Markenstammregister geben. Die Änderungen sind aktuell noch nicht in Kraft, die Gesetzesänderung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden - angesichts der Mehrheitsverhältnisse dürfte dies aber nur eine Frage der Zeit sein.
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Tagesschau, Foto von Vivint Solar auf Unsplash