Babboe: Besitzer gefährlicher E-Lastenfahrräder werden zum Teil gut entschädigt
Wir haben bereits darüber berichtet: Lastenfahrräder von Babboe sind zumindest zum Teil unsicher, es drohen im schlimmsten Fall Unfälle infolge des Bruchs des Fahrradrahmens. Besitzer eines entsprechenden Bikes Fahrrad können beim Hersteller prüfen, ob ihr eigenes Fahrrad (potenziell) betroffen ist.
Einem Medienbericht zufolge hat Babboe jetzt Händlern genauere Informationen zur Verfügung gestellt. Diese geben an, welche Fahrräder konkret (nicht) betroffen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welche Kompensationsmöglichkeiten bestehen. So soll dem Händlerschreiben zufolge auch das Modell City Mountain von dem Rückruf betroffen sein - zumindest vor dem Jahr 2020 produzierte Exemplare.
Die Entschädigungsregeln sind abhängig vom Alter des E-Bikes. Bis zu fünf Jahre alte Lastenfahrräder werden quasi umgetauscht, Kunden erhalten damit ein neues E-Bike. Dabei soll sich der Tausch nicht nur auf Lastenfahrräder beschränken, Kunden sollen dem velobiz.de vorliegenden Schreiben auch ein konventionelles E-Bike als Ersatzfahrrad wählen können.
Lastenfahrräder, die älter als fünf Jahre sind, werden nicht vollständig ersetzt. Stattdessen wird der Zeitwert beim Kauf eines neuen Lastenfahrrads als Guthaben wirksam. Weiterhin sollen Besitzer entsprechender E-Bike auch Zubehör oder Wartungsdienstleistungen als Entschädigung erhalten.
Entwarnung gibt es hingegen für eine ganze Reihe von Fahrrädern, darunter das Curve E, Pro Bike E, Pro Bike Midmotor, Pro Trike, Trike E, Big E, Dog E und Max. Dem Rundschreiben zufolge sollen Händler freilich auch ihr Inventar auf möglicherweise noch nicht abverkauften, potenziell betroffenen Fahrrädern prüfen.
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