BND darf weiter Internetknoten anzapfen
Der Internet-Knotenpunkt De-Cix wird vom Bundesnachrichtendienst bereits seit Jahren aktiv genutzt. Dabei erhält der Geheimdienst entsprechende Daten nicht etwa durch eine konkrete Zuordnung zu einer bestimmter Person oder einem Tatverdächtigen, sondern anlasslos im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung.
Gegen genau dieses Vorgehen klagte der Betreiber des DE-CIX-Knotens. Kern der Klage war der Einwand des Betreibers, dass wiederrechtlich Daten aus dem eigenen, inländischen Netzwerkknoten erhoben wurden, wobei dem Gesetz nach lediglich die Überwachung von internationaler Kommunikation erlaubt wäre. Zudem würde der Bundesnachrichtendienst mehr als die gesetzlich höchsten zulässigen 20 Prozent des Datenverkehrs überwachen.
Am Mittwochabend wurde schließlich die Klage abgewiesen. Da durch das Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsmittel zugelassen wurden, ist das Urteil endgültig.