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Apple: Unzureichende Informationen für Kunden bezüglich der Garantie?

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Apples Verkäufer würden zu wenig oder gar keine Informationen zu der gesetzlichen Gewährleistung (24 Monate) geben und bisweilen den hauseigenen AppleCare Service durch fehlerhafte und irreführende Details beschönigen, so die EU-Kommission.

Die EU-Kommission, die vor allem für die korrekte Ausführung der europaweit geltenden Beschlüsse, Richtlinien und Verordnungen zuständig ist, prüft nun, ob die von ihnen festgelegte zweijährige Gewährleistung nicht ausreichend deutlich den Kunden von Apple erklärt wird. So würde im Kundengespräch viel mehr Gewicht auf die kostenpflichtige Garantieverlängerung AppleCare gelegt und der Hinweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen teilweise komplett übergangen werden.

Schon im Dezember 2011 wurde Apple in Italien eine Strafe von 900.000 Euro auferlegt. Auch vor einem Drei­vier­tel­jahr war die Anschuldigung im Groben die Gleiche: Mitarbeiter von Apple hätten sich nur mangelhaft bis gar nicht über die gesetzliche Gewährleistung und die Details des AppleCares geäußert. Dabei wurde ungefähr die Hälfte der 900.000 Euro wegen fehlender Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und die andere Hälfte wegen falschen Informationen zur Apple-Garantie bestimmt.

"Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach Eu-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben" heißt es in einem Brief der EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die EU-Mitgliedsstaaten.

Apple hat inzwischen eine Übersicht online gestellt, auf der die EU-Verbraucherrechte neben der einjährigen Apple-Garantie und AppleCare aufgeführt sind.

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Autor: Michael Skiba, 30.09.2012 (Update:  1.10.2012)