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Apple: Erster Sieg gegen "Fehler 53"-Sammelklage

Fehler 53 sollte vor manipulierten Fingerabdrucksensoren schützen, brachte aber auch viel Ärger.
Fehler 53 sollte vor manipulierten Fingerabdrucksensoren schützen, brachte aber auch viel Ärger.
Weil ihr Smartphone dank des berüchtigten "Fehlers 53" plötzlich nicht mehr funktionierte, verklagten viele Nutzer Apple. Eine Sammelklage in Kalifornien wurde nun aber abgewiesen.

Ein wichtiges neues Feature beim iPhone 6 und später auch beim iPhone 6S war der Fingerabdrucksensor TouchID, der das schnelle Entsperren des Smartphones möglich machte. Allerdings hatten die ersten Käufer der Smartphones damit auch Probleme. Apple hatte nämlich ein Sicherheitsfeature eingebaut, das die physische Manipulation von TouchID verhindern sollte: Das Gerät ließ sich nicht mehr verwenden und zeigte einfach nur "Fehler 53" an. Das Problem: Auch bei Reparaturen, die nicht von einem offiziellen Apple-Service durchgeführt wurden, erkannte das Smartphone eine Manipulation.

Bis hin zu iOS 9.2 konnte das Gerät dann nicht mehr entsperrt werden, erst nach einem Betriebssystemupdate baute Apple eine Möglichkeit ein, das Gerät über iTunes wieder zugänglich zu machen. Die Daten wurden also nicht gelöscht, sondern waren nur unzugänglich. Das ist ein wichtiges Detail, wegen dem nun eine erste Sammelklage von Nutzern gegen Apple gescheitert ist.

Der Richter meinte nämlich, dass die Daten weiterhin vorhanden und durch ein einfaches Update auch wieder zugänglich waren. Verloren waren Daten nur, wenn die Kunden ihr iPhone austauschten. Auch muss der Hersteller laut Richter nicht unbedingt von dem Problem gewusst haben: Man kann auch als Hersteller nicht unbedingt im Voraus alle Probleme mit einem Produkt vorhersehen, so der Richter. Apple hat sich schon länger bereiterklärt, eventuelle Reparaturkosten zu übernehmen, was ebenfalls zu Gunsten des Konzerns ausgelegt wurde.

In Seattle läuft noch ein ähnliches Verfahren, außerdem ist es durchaus möglich, dass die Kläger es vor einem höheren Gericht noch einmal versuchen.

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Autor: Florian Wimmer, 22.06.2016 (Update: 22.06.2016)