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App-Entwicklung: Justizministerium stellt Best-Practice-Katalog für Entwickler bereit

App-Entwicklung: Justizministerium stellt Best-Practice-Katalog für Entwickler bereit
App-Entwicklung: Justizministerium stellt Best-Practice-Katalog für Entwickler bereit
Das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Handreichung für Entwickler von Apps veröffentlicht, die zu mehr Schutz für Konsumenten anregt.

Angesicht der voranschreitenden „Appifizierung“, sieht sich das Justizressort veranlasst, in Zusammenarbeit mit den App-Store-Betreibern, Entwicklern und Verbraucher-, Daten- und Jugendschützern den App-Entwicklern eine „Orientierungshilfe für die Praxis“an die Hand zu geben, welche letztlich den Verbrauchern zugute kommen soll. 

Grundsätzlich bemängelt das Justizressort die häufigen Defizite in Sachen Daten-, Verbraucher- und Jugendschutz. So haben Apps durchaus das Potential, mehr oder minder unbemerkt den kompletten Alltag des Nutzers auszuspionieren und lassen häufig die gebotene Transparenz vermissen, so die Orientierungshilfe. Auch die Stiftung Warentest fand in einem kürzlich veröffentlichten Test in 33 Prozent der 545 getesteten Apps ein kritisches Datensendeverhalten, in acht Prozent wurde das Verhalten gar als sehr kritisch eingestuft. 

Konkret wird empfohlen, Nutzern alle zur selbstbestimmten Nutzung und eventuellen Kaufentscheidung erforderlichen Informationen deutlich und kurz darzustellen, wozu nicht nur die rechtlich zwingenden Angaben gehören. Im Sinne des Datenschutzes sollen etwa die Art und Weise der Datenverarbeitung und die verarbeiteten Stellen eindeutig benannt und auf Möglichkeiten zum Opt-Out hingewiesen werden. Zudem sollen datensparsame Freemium-Konzepte angeboten werden.

Weitere Vorschläge betreffen etwa die Wiederherstellung von Daten und In-App-Käufen beispielsweise nach einem Geräteverlust und die Bereitstellung mindestens einen kostenlosen Support-Kommunikationswegs. Desweiteren soll insbesondere bei Apps für Kindern Werbung besonders klar gekennzeichnet und sparsam eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist der vorgelegte Best-Practice-Katalog nicht verbindlich für App-Entwickler, soll aber als Anstoß für Selbstverpflichtungen von Verbänden und Unternehmen dienen. In einem halben Jahr sollen Praxiserfahrungen und Stellungsnahmen ausgewertet werden, von gesetzlichen (Neu-)Regulierungen ist aktuell noch nicht die Rede. 

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Autor: Silvio Werner, 26.03.2017 (Update: 15.05.2018)