Amazon: Tippfehler-Werbetrick von Gericht verboten
Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf dem Versandhändler Amazon verboten, Tippfehler-Werbung bei Google zu schalten, die sich um die Marke Birkenstock dreht.
Dem Gericht zufolge hat Amazon mehrere bezahlte Sucheinträge gebucht, die bei der Suche nach fehlerhaften Schreibweisen des Markennamens wie etwa „Birkenstok“ oder „Brikenstock“ auf Amazon-Angebote verlinkte - wobei auch gefälschte Produkte angeboten wurden.
Die noch nicht rechtsgültige Entscheidung des Landgerichts ist Teil eines größeren Konflikts zwischen Birkenstock und Amazon: Birkenstock bietet die eigenen Produkte seit Januar 2018 nicht mehr auf Amazon an und beklagt, dass der Versandhändler nicht entschieden genug gegen Fälschungen vorgehe.
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