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Abo-Videodienste: VoD-Anbieter wie Amazon und Netflix müssen an die GEMA zahlen

Abo-Videodienste: VoD-Anbieter wie Amazon und Netflix müssen an die GEMA zahlen.
Abo-Videodienste: VoD-Anbieter wie Amazon und Netflix müssen an die GEMA zahlen.
In Deutschland sehen sich derzeit rund 37 Prozent der Internetnutzer Filme und Serien über Abo-Videoportale an. Video-On-Demand-Anbieter (VoD) wie Amazon Prime Video, Maxdome oder Netflix müssen rückwirkend Lizenzvergütungen an die GEMA entrichten.

Wie der Branchenverband Bitkom und Vaunet (Verband Privater Medien) in einer Pressemitteilung von heute bekannt gaben, wurde sich mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über Lizenzvergütungen bei Abo-Videodiensten geeinigt: Bitkom und Vaunet haben je einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen.

Wie es in der Mitteilung von heute weiter heißt, regeln die Verträge die Vergütungen von Video-On-Demand-Anbietern (VoD) wie Amazon Prime Video, Maxdome oder Netflix. Die Lizenzvergütung beträgt für Stand-Alone-Angebote 2,5 Prozent der Nettoerlöse des Dienstes, aber mindestens 20 Cent pro Abonnent pro Monat.

Dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Die jetzt erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter von Abo-Video-on-Demand-Diensten. Der Vertrag leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass es attraktive VoD-Angebote im deutschen Markt gibt."

Die gewählte Vergütungsstruktur habe sich in der Vergangenheit bereits bei Music-on-Demand-Angeboten bewährt. Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Bitkom schaut über ein Drittel der Internetnutzer (37 Prozent) in Deutschland Filme und Serien über abonnierte On-Demand-Portale.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA:

"Mit dem Gesamtvertrag können wir die angemessene Vergütung für die bei der GEMA vertretenen Musikurheber sichern, die auch vom Markt akzeptiert wird. Das ist ein wichtiger Schritt im Bereich der Onlinelizenzierung für den audiovisuellen Bereich. Musikschaffende leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu audiovisuellen Film- und Fernsehproduktionen. Diese Leistung verdient eine faire Entlohnung."

Der Gesamtvertrag umfasse die Lizenzierung von Abo-basierten VoD-Diensten und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Nicht davon abgedeckt sind werbefinanzierte Streaming-Angebote wie YouTube und Angebote von Onlinevideotheken, bei denen Videos gekauft oder geliehen werden können, für die bereits seit 2011 ein Gesamtvertrag und ein Tarif bestehen.

Vaunet-Geschäftsführer Dr. Harald Flemming:

"Für unsere Mitglieder ist die Diversifikation ihres Geschäftsmodells längst Tagesgeschäft. Attraktive Inhalte finden dabei ergänzend zum linearen Programm selbstverständlich auch non-linear zum Nutzer. Neben eigenständigem werbe- und transaktionsbasiertem VOD sind Abonnement-Modelle auf eigenen oder Drittplattformen ein wichtiger Bestandteil der Verwertungskette. Wir freuen uns, dass wir für unsere Mitglieder in diesem Wachstumssegment nun Planungssicherheit schaffen konnten."

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Autor: Ronald Matta, 27.06.2018 (Update: 27.06.2018)