AMD: Hat der Hersteller bei der Angabe zu CPU-Kernen gelogen?
In den USA sind Verbraucher- und Sammelklagen an der Tagesordnung. Aktuell sieht sich Chiphersteller AMD mit einer Klage eines US-Bürgers konfrontiert. Angeblich habe es AMD bei der Angabe mit 8 Rechenkernen, für seine 2011 auf den Markt gebrachte Bulldozer-Architektur, hinsichtlich dem Marketing übertrieben. Kurzerhand verklagte der AMD-Kunde den Konzern nun unter anderem wegen irreführender Werbung.
Seit der Vorstellung der AMD-Prozessormikroarchitektur "Bulldozer" wird nicht nur in Fachkreisen darüber diskutiert, ob AMD seine CPUs auf dieser Basis als "8-Core-Prozessoren" anpreisen und vermarkten "darf". In der US-Klageschrift heißt es, AMD habe seine Bulldozer-CPUs mit 8 Cores beworben und damit suggeriert, dass der Prozessor 8 Befehle gleichzeitig und unabhängig voneinander verarbeiten könne. Praktisch gesehen handle es sich aber nicht um "echte Cores", sondern um "Module", die nicht unabhängig voneinander arbeiten.
Weil AMD laut der Klageschrift keine eindeutigen Angaben zu seinen Bulldozer-CPUs machte, sind zehntausende von Kunden über die Leistung der AMD-Prozessoren getäuscht worden, so der Kläger. Schließlich verfügen nach Meinung der Anklage "normale" Kunden auch nicht über das Wissen, ein derartig komplexes CPU-Design von AMD hinsichtlich der gemachten Produktangaben bewerten zu können. Bleibt abzuwarten, wie AMD auf die Klage reagieren wird.
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