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Schleichwerbung: Medienanstalt geht gegen Youtuber vor

Schleichwerbung: Medienanstalt geht gegen Youtuber vor
Schleichwerbung: Medienanstalt geht gegen Youtuber vor
Der Youtuber „Flying Uwe“ muss ein fünfstelliges Bußgeld zahlen, weil er werbliche Videos nicht korrekt gekennzeichnet hat.

Anscheinend agieren die deutschen Landesmedienanstalten zunehmend im Internet. Nachdem Ende März bereits gegen Livestreamer ohne Rundfunklizenz vorgegangen wurde, trifft es nun den Youtuber Uwe Schüder, bekannt als „Flying Uwe“.

Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein hat diesen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro belegt. In drei Videos hat dieser Produkte ausführlich positiv dargestellt, die Videos jedoch nicht als Dauerwerbesendung gekennzeichnet. Offensichtlich wurde der Youtuber bereits im November 2016 von der Medienanstalt auf das Fehlverhalten hingewiesen, reagierte aber nicht entsprechend. 

Lothar Hay, Medienratsvorsitzender erklärte, dass es sich beim Internet um keinen rechtsfreien Raum handele. Im Wiederholungsfall droht dem Youtuber zudem eine wesentlich höhere Strafe, wie die Medienanstalt bekannt gab. 

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Autor: Silvio Werner, 11.06.2017 (Update: 15.05.2018)